Art. 35 Entschuldigungsgründe
Entschuldigungen wegen Nichteinrückens zu Übungen sind, wenn möglich, im Voraus, jedoch spätestens innerhalb von drei Tagen nach der Übung schriftlich beim Feuerwehrkommandanten oder via Homepage einzureichen.
Als Entschuldigungsgründe gelten:
• Berufliche oder ferienbedingte Ortsabwesenheit
• Unfall oder Krankheit
• Tiefe Trauer während 8 Tagen vom Todestage an
• Schwangerschaft, sowie Stillzeit während sechs Monaten
• Militär- oder Zivilschutzdienst
• andere wichtige Gründe, über die die Feuerwehrkommission entscheidet
Mindestens bei „andere wichtige Gründe, über die die Feuerwehrkommission entscheidet“ ist eine Begründung mit anzugeben.